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Porträt Nikolas Hartdegen
Ihr Ansprechpartner Nikolas Hartdegen Tatortreiniger (zertifiziert)
AH Räumservice Filstal GbR
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Was tun bei einem Leichenfund?

Der Fund einer Leiche ist eine extreme Ausnahmesituation. Dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und umsichtig vorzugehen. Im Folgenden erhalten Sie einen Schritt-für-Schritt-Ratgeber, was in Deutschland bei einem Leichenfund zu tun ist – von den ersten Maßnahmen über die rechtlichen Pflichten bis hin zum weiteren Behördenablauf und der professionellen Reinigung des Fundortes. Dabei werden geltende gesetzliche Grundlagen (z. B. Strafprozessordnung, Biostoffverordnung) berücksichtigt.

Tatortreiniger im Einsatz – Soforthilfe in Baden-Württemberg

1. Erste Maßnahmen am Fundort – Ruhe bewahren und sichern

Eigene Sicherheit gewährleisten: Bevor Sie helfen, achten Sie auf Ihren Eigenschutz. Stellen Sie sicher, dass keine akuten Gefahren bestehen (z. B. fließender Verkehr an einer Unfallstelle, mögliches Gewaltrisiko). Gehen Sie nicht unnötig nahe heran, falls der Fundort unsicher erscheint, und versuchen Sie potenzielle Zeugen oder Schaulustige auf Abstand zu halten, um den Fundort nicht zu verunreinigen.

Prüfen, ob wirklich tot oder noch Hilfe möglich: Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, ob die Person verstorben oder bewusstlos ist. Sprechen Sie die Person laut an und rütteln Sie vorsichtig an der Schulter. Prüfen Sie Atmung und Puls, sofern dies gefahrlos möglich ist. Besteht auch nur der geringste Zweifel, ob noch Lebenszeichen vorhanden sind, leisten Sie sofort Erste Hilfe. Rufen Sie über 112 einen Notruf ab (Unfallort und Zustand schildern) und beginnen Sie – falls keine Atmung erkennbar ist – mit Wiederbelebungsmaßnahmen (Herzdruckmassage). Setzen Sie diese so lange fort, bis der Notarzt eintrifft. (Hintergrund: In Deutschland darf ausschließlich ein Arzt den Tod offiziell feststellen, daher sollte im Zweifel immer Wiederbelebung versucht werden, bis medizinisches Personal vor Ort ist.)

Keine überstürzten Handlungen: Wirkt die Person hingegen offensichtlich tot (z. B. bereits starre oder deutliche Verwesungsanzeichen), unterlassen Sie Wiederbelebungsversuche. Berühren Sie den Leichnam nur, wenn unbedingt nötig. Lassen Sie die Umgebung und Position der Leiche möglichst unverändert, solange keine Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich sind. Jede Veränderung kann spätere Ermittlungen stören und ist daher zu vermeiden. Markieren oder sichern Sie den Fundort grob (etwa indem Sie Passanten fernhalten), ohne dabei Spuren zu verwischen.

Notruf absetzen: Verständigen Sie umgehend die Polizei oder den Rettungsdienst. Wählen Sie in Deutschland 112, um sowohl medizinische Hilfe als auch die Polizei zu alarmieren. Schildern Sie am Telefon ruhig und präzise, was Sie vorgefunden haben (Fundort, Lage der Person, erkennbarer Zustand). Auf Grundlage Ihrer Informationen werden die Leitstellen die richtigen Schritte einleiten – in der Regel kommt immer die Polizei hinzu, wenn ein lebloser Körper gemeldet wird. Wichtig: Das schnelle Informieren der Behörden ist rechtlich Pflicht, sobald Sie einen Toten gefunden haben.

Fundort bis Eintreffen der Behörden sichern: Bleiben Sie nach Möglichkeit vor Ort, bis Polizei oder Rettungskräfte eintreffen, es sei denn, Sie bringen sich dadurch in Gefahr. Halten Sie Schaulustige fern und betreten Sie den unmittelbaren Fundort nicht mehr als nötig. Jeder Schritt kann Beweismaterial (wie Fußabdrücke, Blutspuren) zerstören. Falls vorhanden, können Sie den Bereich absperren oder markieren (etwa mit einem Warndreieck bei einem Unfall). Bewegen Sie den Verstorbenen nicht – bis zur offiziellen Leichenschau durch einen Arzt darf ein Leichnam grundsätzlich nicht verändert oder weggebracht werden.

2. Rechtliche Pflichten – Polizei informieren und Meldung machen

In Deutschland besteht Anzeigepflicht bei einem Leichenfund. Das bedeutet: Wer eine Leiche findet, muss den Fund unverzüglich der Polizei melden (§ 159 StPO). Diese Pflicht gilt unabhängig von der Todesursache. Unterlassen Sie die Meldung, verstoßen Sie gegen die Rechtsordnung; im schlimmsten Fall könnten Sie sich sogar strafbar machen.

Zu den rechtlichen Pflichten gehört auch, im Rahmen des Möglichen Erste Hilfe zu leisten (§ 323c StGB). Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar, wenn nicht sicher ist, ob die Person noch lebt. Ist der Tod offensichtlich, sollten Sie wegen der Beweissicherung von Eigenaktionen absehen und ausschließlich die Behörden verständigen.

Nach Eingang Ihres Notrufs wird ein Notarzt sowie die Polizei zum Fundort entsendet. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und erstellt die Todesbescheinigung. Ohne diese darf kein Verstorbener bestattet oder vom Bestatter abgeholt werden. Bei unklarer Todesursache informiert der Arzt automatisch die Polizei. Sie als Finder*in müssen keine separate Anzeige erstatten.

Zur Pflicht gehört auch die Mitwirkung als Zeuge: Machen Sie gegenüber der Polizei wahrheitsgemäße Angaben zum Fundhergang. Spekulationen sind nicht notwendig, sondern klare Schilderungen Ihrer Beobachtungen.

3. Ablauf durch die Behörden – Von der Leichenschau bis zur Freigabe

Polizei: sichert den Fundort, behandelt ihn zunächst als Tatort, dokumentiert Spuren und stellt die Identität des Verstorbenen fest. Zeugen werden befragt.

Leichenschau: Ein Arzt untersucht den Körper, stellt den Tod fest und klassifiziert die Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt). Ohne diese Untersuchung darf der Verstorbene nicht entfernt werden.

Staatsanwaltschaft: wird tätig, wenn die Todesursache unklar ist oder Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden kann. Sie ordnet ggf. eine Obduktion an und gibt den Leichnam erst nach Abschluss der Ermittlungen frei.

Identitätsfeststellung: Bei Unklarheit wird durch Fingerabdrücke, Zahnstatus oder DNA gearbeitet. Ohne Identität keine offizielle Sterbeurkunde.

Freigabe: Erst nach Abschluss der Ermittlungen gibt die Staatsanwaltschaft den Leichnam frei, sodass Angehörige oder das Ordnungsamt die Bestattung veranlassen können.

4. Verhalten: Was erlaubt und was verboten ist

Nichts verändern: Keine Gegenstände entfernen, Leiche nicht bewegen, keine Spuren verwischen.

Keine eigenen Untersuchungen: Keine Taschen durchsuchen oder Kleidung öffnen.

Kein Fotografieren oder Filmen: Dies ist pietätlos und seit 2021 nach § 201a StGB strafbar.

Keine Reinigung: Keine Blutspuren oder Flüssigkeiten entfernen – Infektionsgefahr und Vernichtung von Beweisen.

Würde wahren: Keine abfälligen Bemerkungen, Sichtschutz nur ohne Veränderung des Körpers.

5. Zuständigkeiten – Wer übernimmt welche Aufgaben?

Arzt: Todesfeststellung, Ausstellung der Todesbescheinigung.

Polizei: Spurensicherung, Identität feststellen, Ermittlungen durchführen.

Staatsanwaltschaft: Ermittlungen bei nicht natürlichem Tod, Anordnung einer Obduktion.

Bestatter: Überführung und Organisation der Bestattung nach Freigabe.

Tatortreiniger: Fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Geruchsbeseitigung nach Freigabe des Fundortes.

6. Professionelle Reinigung des Fundorts – Wann und warum nötig?

Nach einem Leichenfund ist in den meisten Fällen eine professionelle Tatort- oder Leichenfundortreinigung notwendig – insbesondere bei längerer Liegezeit oder bei Austritt von Blut und Körperflüssigkeiten.

Gesundheitsgefahren: Blut und Flüssigkeiten können infektiöse Erreger enthalten. Nach BioStoffV und TRBA 250 ist hier professioneller Schutz erforderlich.

Hygiene & Entsorgung: Kontaminierte Materialien müssen gesetzeskonform entsorgt werden. Fachfirmen kennen die Vorschriften und verfügen über die nötige Ausrüstung.

Gründlichkeit: Geruch und Flüssigkeiten dringen oft tief in Böden oder Möbel ein. Tatortreiniger setzen spezielle Verfahren wie Ozonbehandlung ein, um Räume wieder nutzbar zu machen.

Wann nötig? Immer, wenn biologische Verunreinigungen vorliegen oder vermutet werden. Ausnahme: natürlicher Tod, sehr zeitnah entdeckt, ohne Flüssigkeitsaustritt.

Zusammenfassung: Professionelle Tatortreiniger sorgen nicht nur für Hygiene und Sicherheit, sondern entlasten Angehörige auch psychisch, indem sie ihnen die schwere Aufgabe der Reinigung abnehmen.

Abschließend sei betont: Ein Leichenfund ist immer eine außergewöhnliche Situation. Halten Sie sich an die genannten Schritte – Erstmaßnahmen, Pflichtmeldungen, kooperatives Verhalten mit den Behörden und professionelle Hilfe – dann machen Sie das Richtige. So helfen Sie, die Würde des Verstorbenen zu achten, der Gerechtigkeit Genüge zu tun und selbst keinen Schaden zu nehmen.

Spezialreinigung nach Leichenfund – Desinfektion und Geruchsbeseitigung

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Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. In akuten Fällen kümmern wir uns schnell, diskret und fachgerecht um die Tatort- und Leichenfundortreinigung.

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